DIN 66399 verständlich erklärt: Schutzklassen und Sicherheitsstufen

Welche Schutzklasse brauchen Ihre Daten, und welche Sicherheitsstufe folgt daraus? Die DIN 66399 in drei Schritten erklärt – mit dem Prüfzeugnis unseres Schredders.

Wer alte Festplatten, SSDs oder Smartphones entsorgt, muss sicherstellen, dass niemand die Daten darauf wiederherstellen kann. Wie klein „klein genug“ ist, regelt die DIN 66399. Auf den ersten Blick wirkt die Norm kompliziert: Schutzklassen, Sicherheitsstufen und Kürzel wie H-5 oder E-5. Dahinter steckt aber ein einfaches System aus drei Schritten. Wir erklären es der Reihe nach und zeigen, welche Stufen unser Schredder nachweislich erreicht.

Was die DIN 66399 regelt

Eine Norm für alle Datenträger – nicht nur für Papier.

Die DIN 66399 gibt es seit 2012. Sie hat die ältere DIN 32757 abgelöst, die nur Papier kannte. Seit 2018 gibt es mit der ISO/IEC 21964 eine internationale Norm, die auf ihr aufbaut. Die DIN 66399 besteht aus drei Teilen:

  • Teil 1 legt die Grundlagen fest: Schutzklassen, Materialklassen und Sicherheitsstufen.
  • Teil 2 beschreibt, was Maschinen zur Datenträgervernichtung leisten müssen. Nach diesem Teil ist unser Schredder geprüft.
  • Teil 3 (DIN SPEC 66399-3) regelt den Prozess drumherum, etwa Transport, Zugangskontrolle und Dokumentation.

Für die Praxis heißt das: Sie finden die passende Vernichtung in drei Schritten. Erst die Schutzklasse, dann die Materialklasse, dann die Sicherheitsstufe.

Schritt 1: die Schutzklasse

Wie groß wäre der Schaden, wenn die Daten in falsche Hände geraten?

Die Schutzklasse beschreibt, wie schutzbedürftig Ihre Daten sind. Festlegen muss sie die verantwortliche Stelle, also in der Regel Ihr Unternehmen und nicht der Dienstleister. Die Norm kennt drei Schutzklassen:

SchutzklasseSchutzbedarfTypische DatenSicherheitsstufen
1normalInterne Daten, deren Weitergabe kaum schaden würde, etwa Telefonlisten oder allgemeine Rundschreiben1 bis 3
2hochVertrauliche Daten wie Angebote, Kundendaten oder Personaldaten3 bis 5
3sehr hochBesonders vertrauliche und geheime Daten, etwa Gesundheitsdaten, Forschungsergebnisse oder Daten unter Berufsgeheimnis4 bis 7

Als Faustregel gilt: Sobald personenbezogene Daten im Spiel sind, reicht Schutzklasse 1 nicht mehr aus. Das betrifft fast jeden Firmenrechner, jeden Server und jedes Diensthandy. Setzen Sie für Unternehmens-IT deshalb Schutzklasse 2 als Untergrenze an. In sensiblen Bereichen wie dem Gesundheitswesen, bei Banken oder Behörden ist meist Schutzklasse 3 angebracht.

Schritt 2: die Materialklasse

Eine SSD braucht andere Regeln als eine Festplatte.

Nicht jeder Datenträger speichert gleich dicht. Deshalb unterscheidet die Norm sechs Materialklassen, jede mit einem eigenen Buchstaben:

  • P – Papier und andere Darstellungen in Originalgröße
  • F – Filme und Mikrofilme, also verkleinerte Darstellungen
  • O – optische Datenträger wie CDs, DVDs und Blu-rays
  • T – magnetische Datenträger wie Magnetbänder (zum Beispiel LTO), Disketten und Magnetstreifenkarten
  • H – Festplatten mit magnetischen Speicherscheiben (HDD)
  • E – elektronische Datenträger wie SSDs, USB-Sticks, Speicherkarten und Smartphones

Warum diese Unterscheidung wichtig ist, zeigt die SSD. Auf einer Festplatte verteilen sich die Daten über große Magnetscheiben. Auf einer SSD steckt dieselbe Datenmenge in wenigen, sehr kleinen Speicherchips. Ein Stück, das bei einer Festplatte kaum noch etwas verrät, kann bei einer SSD noch einen vollständigen Chip enthalten. Eine SSD, die nur nach den Vorgaben für Festplatten zerkleinert wurde, ist deshalb nicht sicher vernichtet. Sie gehört in Materialklasse E.

Schritt 3: die Sicherheitsstufe

Sieben Stufen – je höher, desto kleiner die Reste.

Die Sicherheitsstufe legt fest, wie klein die Reste nach der Vernichtung höchstens sein dürfen. In den unteren Stufen genügt es teilweise, den Datenträger unbrauchbar zu machen. Ab dann zählt die maximale Fläche der einzelnen Partikel. Für die Datenträger aus der IT sieht das so aus:

StufeH – FestplattenE – SSDs, Smartphones, USB-SticksT – MagnetbänderO – CDs und DVDs
1funktionsuntüchtigfunktionsuntüchtigfunktionsuntüchtig≤ 2.000 mm²
2beschädigtzerteilt≤ 2.000 mm²≤ 800 mm²
3verformt≤ 160 mm²≤ 320 mm²≤ 160 mm²
4≤ 2.000 mm²≤ 30 mm²≤ 160 mm²≤ 30 mm²
5≤ 320 mm²≤ 10 mm²≤ 30 mm²≤ 10 mm²
6≤ 10 mm²≤ 1 mm²≤ 10 mm²≤ 5 mm²
7≤ 5 mm²≤ 0,5 mm²≤ 2,5 mm²≤ 0,2 mm²
Maximale Partikelfläche je Sicherheitsstufe nach DIN 66399. Bei Festplatten gilt ab Stufe 4 zusätzlich: mehrfach zerteilt und verformt.

Zur Einordnung: 320 mm² entsprechen etwa einem Quadrat von 1,8 × 1,8 cm, 10 mm² etwa einem Quadrat von 3 × 3 mm.

Welche Stufe Sie brauchen, ergibt sich aus der Schutzklasse. Für Schutzklasse 2 sieht die Norm die Stufen 3 bis 5 vor, für Schutzklasse 3 die Stufen 4 bis 7. Für Unternehmensdaten hat sich Stufe 5 bewährt, bei Festplatten also H-5 und bei SSDs E-5. Damit sind beide Schutzklassen abgedeckt.

Unser Schredder: geprüft nach DIN 66399

Prüfzeugnis für die Zerkleinerungsmaschine MC2-SH Data Dual

Datenträger, die sich nicht sicher per Software löschen lassen, vernichten wir mit der Zerkleinerungsmaschine MC2-SH Data Dual der H&S Scheuten GmbH. Der Hersteller bestätigt im Prüfzeugnis Nr. 26022402-1 vom 24. Juni 2026, dass die Maschine die Anforderungen der DIN 66399-2:2012-10 und der ISO/IEC 21964-2:2018 erfüllt. Nachgewiesen sind diese Sicherheitsstufen:

SicherheitsstufeDatenträgerEinwurf und Lochsieb
H-53,5-Zoll-FestplattenEinwurfschacht 1, Lochsieb 250 mm²
E-5SSDsEinwurfschacht 2, Lochsieb 10 mm²
E-5Smartphones und andere MobilgeräteEinwurfschacht 2, Lochsieb 10 mm²
T-6LTO-MagnetbänderEinwurfschacht 2, Lochsieb 10 mm²
O-5CDs und DVDs (Ø 120 mm)Einwurfschacht 2, Lochsieb 10 mm²
Laut Prüfzeugnis Nr. 26022402-1 der H&S Scheuten GmbH, gültig vier Jahre

Das Lochsieb bestimmt, wie klein die Teile am Ende sind. Erst wenn ein Stück durch das Sieb passt, verlässt es die Maschine. Durch die zwei getrennten Einwurfschächte bekommt jeder Datenträger das Sieb, das zu seiner Materialklasse passt.

Was Sie davon haben

Löschen, wo es geht. Vernichten, wo es sein muss.

  • Alles aus einer Hand: Festplatten, SSDs, Smartphones, Magnetbänder und CDs vernichten wir mit einer geprüften Maschine. Sie müssen Ihre Altgeräte nicht auf mehrere Dienstleister verteilen.
  • Auch für sensible Daten: Mit Stufe 5 bei Festplatten, SSDs und CDs und Stufe 6 bei Magnetbändern liegen wir in dem Bereich, den die Norm für Schutzklasse 3 vorsieht.
  • SSDs richtig vernichtet: SSDs und Smartphones zerkleinern wir nach Materialklasse E auf höchstens 10 mm² und nicht nach den gröberen Vorgaben für Festplatten.
  • Nachweis schwarz auf weiß: Das Prüfzeugnis belegt, welche Stufen die Maschine erreicht. Das hilft Ihnen bei Audits und bei der Dokumentation nach DSGVO.
  • Nachhaltig: Wir vernichten nur, was sich nicht sicher löschen lässt. Funktionierende Geräte löschen wir zertifiziert mit der Certus-Software, damit sie ein zweites Leben bekommen.

Mehr zur Löschung per Software lesen Sie auf unserer Seite zur zertifizierten Datenlöschung. Sie möchten Datenträger vernichten lassen oder sind unsicher, welche Schutzklasse für Sie gilt? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Funktionsfähige Datenträger und Geräte müssen nicht vernichtet werden: Nach der zertifizierten Löschung kaufen wir sie an und bringen sie zurück in den Markt. Mehr zum IT-Ankauf.

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